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OKIUMWELT und Büchner Barella
Kooperation seit 2019!
13. März 2019
Um Unternehmen in der Galvano- und Chemiebranche bestmöglich abzusichern, arbeiten die OKI UMWELT Consulting GmbH und die Büchner Barella Assekuranzmakler GmbH seit Anfang 2019 eng zusammen und bieten Kunden ein abgestimmtes Genehmigungsmanagement und das dazugehörige Versicherungspaket.
Bei vielen Betrieben besteht nach wie vor eine Unterversicherung aufgrund zu niedriger Versicherungssummen. Umweltrisiken und Risiken aus der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz sind nicht ausreichend versichert.
Durch die Zusammenarbeit mit OKIUMWELT ist es für Büchner Barella nun einfacher und besser möglich, den notwendigen Versicherungsbedarf festzustellen (auf Basis des OKI Genehmigungsmanagements) und so Folgendes zu vereinen:
- Rechtssicherheit
- Versicherungsschutz spezialisiert auf die Galvano- und Chemiebranche (Stichwort Umweltrisiken)
- Beste Konditionen
Denn nur, wenn Risiken und der Versicherungsbedarf (Brandschutz, Umweltrisiken etc.) transparent bekannt sind, lässt sich ein sicheres Versicherungspaket schnüren, das Ihnen als Kunden sofort eine Kostenersparnis bietet und gleichzeitig einen einzigartigen Versicherungsschutz gewährleistet.
Leistungen der Kooperation:
- Professionelle Bewertung der Umweltrisiken unter Einbeziehung der aktuellen behördlichen Genehmigungen
- Streichung des Umweltschadensausschlusses in der Rechtsschutzversicherung (einzig auf dem Markt)
- Professionelle Unterstützung/Begleitung bei Großfeuerschäden (die hoffentlich nicht eintreten)
- Ausführliche Beratung über Inhalte und Hintergründe möglicher und sinnvoller Absicherung durch Assekuranzmakler mit langjähriger Erfahrung in der Galvano- und Chemieindustrie
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GewAbfV: seit 1.1.2019 Bestätigung der Vorbehandlungsanlage einholen
25. Januar 2019
Seit dem 01.01.2019 hat sich jeder Abfallerzeuger gem. § 4 Abs. 2 bei der erstmaligen Übergabe der Gemische von dem Betreiber der Vorbehandlungsanlage in Textform bestätigen zu lassen, dass die Anlage die Anforderungen nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 GewAbfV erfüllt. Diese Bestätigung umfasst die Erfüllung der Sortierquote von 85 Prozent (Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr) und die technische Ausstattung gemäß Anlage zur GewAbfV 2017.
Technische Mindestanforderungen
Diese Übergangsfrist galt bis zum 01.01.2019 und ergibt sich aus § 15 Abs. 2 (Inkrafttreten). Die Anlage zur GewAbfV 2017 enthält technische Mindestanforderungen für die Ausstattung von Vorbehandlungsanlagen inklusive Angaben zur Ausbringungsgrade für Metalle und Kunststoffe oder alternativ Holz und Papier. Der Anlagenbetreiber fällt hierbei die Entscheidung darüber, welche der genannten Fraktionen aussortiert werden.
Bestätigungserklärungen
Die Abfallerzeuger und -besitzer können sich zum Beispiel die Sortierquoten-Dokumentation sowie die Ergebnisse der letzten Fremdkontrolle (sofern dieser nicht über ein EfB-Zertifikat o.ä. verfügt) vorlegen lassen. Erfolgt die Abfallbeförderung durch einen beauftragten Dritten ist die Bestätigungserklärung gegenüber diesem abzugeben. Der Beförderer hat ohne schuldhaftes Zögern den Erzeugern und Besitzern mitzuteilen, dass die Anlage die genannten Anforderungen erfüllt. Dies – so die Verordnungsbegründung – betrifft auch den Fall, dass die Anlieferung über Umschlaganlagen bzw. Zwischenlager erfolgt.
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Neues ZVO-Mitglied: OKIUMWELT
17. Januar 2019
Seit dem 01.01.2019 ist die OKI UMWELT Consulting GmbH Mitglied im Zentralverband für Oberflächentechnik (ZVO).
Gemeinsam mehr erreichen
Know-how sammeln, Informationen bündeln, strukturieren und werten sowie das Wissen schließlich effizient zur Verfügung stellen, dies hat sich der ZVO zur Aufgabe gemacht. Von diesem Angebot des ZVO wird OKIUWMELT ab sofort profitieren und auch einen eigenen Beitrag hierzu leisten. Eine Mitgliedschaft war daher für Frau Sohr, Prokuristin bei OKIUMWELT der einzig logische Schritt.
OKIUMWELT auf den Oberflächentagen 2019
„OKIUMWELT freut sich nun Mitglied im ZVO zu sein und wird auch an den ZVO Oberflächentagen im September zum ersten Mal mit einem Stand und einem Vortrag vertreten sein“, so Corrina Sohr.
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GDA: Schwerpunktarbeit Schutz für Arbeitnehmer vor berufsbedingten Krebserkrankungen
11. Januar 2019
Für die 3. Periode der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gem. § 20 a ArbSchG) wird ab 2019 der Schutz für Arbeitnehmer vor berufsbedingten Krebserkrankungen als ein zentrales Thema aufgenommen.
50 % der Unternehmen ohne Kenntnis von erforderlichen Schutzmaßnahmen
Diese Fokussierung basiert auf durchgeführte Ringversuche im Bundesland Hessen in den Jahren 2015 bis 2017. Hierbei wurde bei behördlichen Unternehmensinspektionen erkannt, dass ca. 50 % der Unternehmen keine Kenntnis von erforderlichen Schutzmaßnahmen und Dokumentationen (TRGS 910, Expositionsdatenbank, etc.) hatten und demnach jeweils unverzügliches Verwaltungshandeln erforderlich wurde.
2019 verstärkte Überwachung
Die Bundesländer Hessen, Thüringen, Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ab 2019 eine verstärkte Überwachung relevanter Unternehmen angekündigt.
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