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Umweltberatung in Solingen | OKI UMWELT Consulting GmbH
Umweltberatung Solingen

Umweltberatung in Solingen bei der OKI UMWELT Consulting GmbH

Umweltberatung Solingen

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Umweltberatung

Sind Sie sich sicher, dass Ihr Unternehmen die aktuellen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt und den vorliegenden Genehmigungen entspricht? Gerade in den letzten Jahren haben sich die umweltrechtlichen Anforderungen für Anlagenbetreiber stark erhöht. Da gleichzeitig auch die behördliche Anlagenüberwachung ausgebaut wurde, werden nicht genehmigungs- oder rechtskonforme Bereiche nun eher erkannt und ggf. geahndet.
Wir nehmen Ihren Anlagenbetrieb anhand einer IST – SOLL – Analyse auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung gesetzlicher und genehmigungsrechtlicher Vorgaben, bei der Erstellung von Berichten, Gutachten und Dokumentationen sowie durch Stellung externer Betriebsbeauftragter. Bei gesetzlichen / verordnungsrechtlichen Änderungen kommen wir proaktiv auf Sie zu, damit Ihnen im Rahmen der Übergangsfristen ein ausreichendes Zeitfenster zur Umsetzung ermöglicht wird. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umweltberatung für Ihr Unternehmen weiter.

 

Unsere Leistungen:

  • Stellung des externen Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Stellung des externen Immissionsschutzbeauftragten
  • Stellung des externen Brandschutzbeauftragten
  • Stellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Stellung des externen Gefahrgutbeauftragten
  • Stellung des externen Störfallbeauftragten
  • IST – SOLL – Analysen des Anlagenbestandes
  • Complianceprüfungen
  • Erstellung der Lösemittelbilanz gem. 31. BImSchV
  • Erstellung der Emissionserklärung gem. 11. BImSchV
  • Erstellung des jährlichen PRTR-Berichts
  • Erstellung von relevanten Unterlagen für Störfallanlagen der unteren und oberen Klasse (Störfallkonzept, Information für die Öffentlichkeit, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, etc.) sowie Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems
  • Unterstützung bei der Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (TA-Luft, TA-Lärm, GIRL, etc.)
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen und Störfallinspektionen
  • Unterstützung im Behördenmanagement

Externe Betriebsbeauftragte

Betrieblich Beauftragte werden in der Regel gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet. Ihre Funktion besteht in erster Linie darin Ihr Unternehmen in den verschiedenen Bereichen fachspezifisch zu unterstützen, ggf. Mängel festzustellen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Unsere MitarbeiterInnen bringen die nötige Erfahrung mit, die effizient und routiniert insbesondere den Umgang mit Behörden erleichtert. Wir verringern damit Ihre Personalressourcen und bringen externes Fachwissen in Ihr Unternehmen.

Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) wurden die behördlichen Überwachungen durch Einführung der medienübergreifenden Umweltinspektionen ausgebaut. Im Rahmen dieser Inspektionen können diverse Themenfelder wie Abfall und Abfallstromkontrolle, Management und Betriebsorganisation, Überprüfung von Genehmigungsbescheiden oder AwSV thematisiert werden. Da möglicherweise ermittelte Mängel veröffentlicht werden und je nach Umfang der festgestellten Mängel Fristen zur Beseitigung auferlegt werden, ist eine gute Vorbereitung der medienübergreifenden Umweltinspektion ratsam. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, zeigen Ihnen bereits im Vorfeld mögliche Mängel auf und beraten/unterstützen Sie bei der Erstellung noch erforderlicher Unterlagen

Externer Betriebsbeauftragte für Abfall

Mit Novellierung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zum 01. Juni 2017 wurde das Erfordernis zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall sowie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkunde und der Inhalt von Fachkundelehrgängen neu geregelt.

Nach § 2 AbfBeauftrV haben insbesondere folgende Personen einen Abfallbeauftragten zu bestellen:
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImschV

  • der Nummern 1 bis 7 und 9 bis 10 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit den unter § 2 Nr. 1 aa AbfBeauftrV näher bestimmten Mengen an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen,
  • der Nummer 8, die im förmlichen Genehmigungsverfahren genehmigt werden (Verfahrensart G, Spalte c Anhang 1 der 4. BImSchV)

Wenn Sie einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen, stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Beginnend mit der Ermittlung der zutreffenden Abfallschlüsselnummer bis hin zur Überwachung der Abfallströme ab ihrer Entstehung beraten wir Sie gern, ob die nötigen Bedingungen und Auflagen zur Abfallentsorgung eingehalten werden. Gern unterstützen wir Sie beispielsweise bei Audits Ihrer Abfallentsorger oder der Erstellung von Unterlagen nach Gewerbeabfallverordnung. Im vorgeschriebenen Jahresbericht werden alle relevanten Tätigkeiten und Maßnahmen zur Abfallregulierung zusammenfassend beurteilt und ein Ausblick für das jeweils kommende Jahr inklusive möglicherweise sich ändernden rechtlichen Vorgaben beschrieben.

Externer Immissionsschutzbeauftragter

Die Pflicht zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten ist in der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV) geregelt. Die Aufgaben und Pflichten sowie besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz des Mitarbeiters werden in den Paragraphen 54 bis 58 BImSchG aufgeführt. Gern unterstützen wir Sie im Rahmen der Bestellung als externer Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz und beraten Sie in allen immissionsschutzrelevanten Fragestellungen und Themenbereichen. Die durchgeführten Maßnahmen werden in einem vorgeschriebenen Jahresbericht zusammenfassend beschrieben und beurteilt sowie ein Ausblick für das Folgejahr abgebildet.

Externer Brandschutzbeauftragter

Unterschiedliche Unternehmen müssen einen Brandschutzbeauftragten stellen, beispielsweise wenn die Fläche des Betriebes inklusive aller Etagen größer als 5.000 m² ist, es sich um eine Verkaufsstätte oder ein öffentliches Gebäude mit hohen Personenzahlen handelt. Zudem wird vermehrt durch Schadensversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten beispielsweise bei Gebäuden mit hoher Brandlast gefordert.
Wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen, stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter gern mit Rat und Tat zu Seite. Wir erstellen und kontrollieren für Sie zum Beispiel die Einhaltung der Brandschutzordnungen in Ihrem Unternehmen und Überprüfen die Berücksichtigung des bestehenden Brandschutzkonzeptes. Darüber hinaus kontrollieren wir den Umgang mit brennbaren Arbeitsstoffen und arbeiten Betriebsanweisungen für Sie aus. Als externe Brandschutzbeauftragte können wir gezielt Ihre Brandschutzmaßnahmen kontrollieren, Verbesserungsvorschläge erarbeiten und die erforderlichen Jahresberichte erstellen.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einhaltung der Vorgaben zum Arbeitsschutz sind in jedem Unternehmen elementar. Um dies zu gewährleisten wird oftmals eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt. Dieser betrieblicher Berater kann von uns als externer Beauftragter gestellt werden. Zu den Aufgaben gehört unter anderem sowohl die Gewährleistung und Einhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Regelung des Gesundheitsschutzes.
Mit Hilfe der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können alle Regelungen des Arbeitsschutzes zuverlässig kontrolliert und umgesetzt werden.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Ist ein Unternehmen daran beteiligt, mit Gefahrgut zu arbeiten oder es zu transportieren, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Dieser ist dafür zuständig, die betriebliche Sicherheit zu kontrollieren und zu gewährleisten. Gleichzeitig steht dieser Beauftragte mit den jeweiligen Regulierungsbehörden in Kontakt und sorgt für die verpflichtende Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgut.
Wenn die Unternehmensstrukturen es nicht zulassen, einen solchen Beauftragten intern zu stellen, bietet es sich an, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Unsere geschulten Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr Unternehmen Gefahrgüter transportiert, versendet oder empfängt.

Externer Störfallbeauftragter

Die Pflicht zur Bestellung eines Störfallbeauftragten besteht gemäß der 5. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchV) für Störfallanlagen der oberen Klasse. Die Aufgaben und Pflichten sowie besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz des Mitarbeiters werden in den Paragraphen 58a bis 58d BImSchG aufgeführt. Gern unterstützen wir Sie im Rahmen der Bestellung als externer Störfallbeauftragter und beraten Sie in allen störfallrechtlich relevanten Themenbereichen. Wir beraten und unterstützen Sie beispielsweise bei der Umsetzung der Technischen Regeln für Anlagensicherheit, bei der Ermittlung von Maßnahmen zur Verhindung von Störfällen und der Bewertung störfallrelevanter Änderungen. Alle Maßnahmen und ggf. ermittelten Schwachstellen werden im verpflichtenden Jahresbericht für Sie zusammengefasst.

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