11. Januar 2019
Für die 3. Periode der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gem. § 20 a ArbSchG) wird ab 2019 der Schutz für Arbeitnehmer vor berufsbedingten Krebserkrankungen als ein zentrales Thema aufgenommen.
50 % der Unternehmen ohne Kenntnis von erforderlichen Schutzmaßnahmen
Diese Fokussierung basiert auf durchgeführte Ringversuche im Bundesland Hessen in den Jahren 2015 bis 2017. Hierbei wurde bei behördlichen Unternehmensinspektionen erkannt, dass ca. 50 % der Unternehmen keine Kenntnis von erforderlichen Schutzmaßnahmen und Dokumentationen (TRGS 910, Expositionsdatenbank, etc.) hatten und demnach jeweils unverzügliches Verwaltungshandeln erforderlich wurde.
2019 verstärkte Überwachung
Die Bundesländer Hessen, Thüringen, Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ab 2019 eine verstärkte Überwachung relevanter Unternehmen angekündigt.
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